Vor dem Start eines Gastronomiebetriebes sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, welche Voraussetzungen nötig sind, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten.
Anmeldung Einzelunternehmen
Bereits bei der Anmeldung muss die genaue Bezeichnung und der zukünftige Standort angegeben werden. Mitzubringen sind ein gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. ein zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatenangehörigen, die Heiratsurkunde (wenn nach der Hochzeit der Name geändert wurde) und eine Meldebestätigung (kein Wohnsitz im Inland).
Persönliche Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und österreichischer Staatsbürger sein oder aus einem EU- oder EWR-Land stammen bzw. ein sonstiger berechtigter Ausländer sein (z.B. Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung in Österreich). Weiters dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z.B. gerichtliche Verurteilungen zu mehr als drei Monaten.
Das Gastgewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe. Daher ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Dieser kann entweder durch entsprechende Ausbildungen nachgewiesen werden oder es wird eine Prüfung nach der Gastgewerbe-Befähigungsordnung abgelegt.
Sachliche Voraussetzungen
Bereits bei der Planung sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, da eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist. Bei der Anmeldung muss die Genehmigung noch nicht vorgelegt werden, aber ohne sie darf der Betrieb nicht eröffnet werden.
Stand: 26. September 2014