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Anpassung von Absetzbeträgen 2019

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Wenn sich Kinder ständig in einem anderen Staat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, so werden ab 2019 der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Kindermehrbetrag und der Familienbonus Plus an das Preisniveau im jeweiligen Land angepasst.

Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land (insgesamt 31 Länder) zur Anwendung kommt.

So wird beispielsweise der Familienbonus Plus (€ 125,00 pro Monat für Kinder, die sich in Österreich aufhalten) für Kinder, die sich ständig in der Schweiz aufhalten auf € 190,00 pro Monat und für Kinder, die sich ständig in Bulgarien aufhalten auf € 56,25 pro Monat angepasst.

Stand: 27. November 2018

Bild: buchachon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Hauer & Partner Steuerberatung GmbH
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